Stornierungsbedingungen
Wenn Sie den Kauf Ihres Kongress-Tickets stornieren möchten, müssen wir Ihnen für die angefallenen Kosten Stornierungsgebühren in Form von pauschalierten Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen.
Maßgeblich hierbei ist der Zugang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
• bis 30. Tag vor Kongressbeginn 20% der Teilnahmegebühr, Minimum € 35,- Bearbeitungsgebühr
• ab 29. bis 15. Tag vor Kongressbeginn: 40% der Teilnahmegebühr, Minimum € 35,- Bearbeitungsgebühr
• ab 14. bis 7. Tag vor Kongressbeginn: 60% derTeilnahmegebühr, Minimum € 35,- Bearbeitungsgebühr
• ab 6. Tag vor Kongressbeginn: 100% der Teilnahmegebühr
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Bis zum Kongressbeginn kann der Kongressteilnehmer / die Kongressteilnehmerin verlangen, dass statt seiner/ihrer ein/e Dritte/r in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Tritt ein/e Dritte/r in den Vertrag ein, so haften er/sie und
der/die ursprünglich angemeldete Kongressteilnehmer/in als Gesamtschuldner für die Kongressgebühr.
Wird eine geeignete Ersatzperson gestellt, so entstehen € 35 Umbuchungsgebühr.
Sie können sich über eine Reiserücktrittskostenversicherung absichern, so dass Sie bei Krankheit die Stornierungskosten, je nach Art der Versicherung, ersetzt bekommen. Dies können Sie in einem Reisebüro oder online auf einem Reiseversicherungsanbieter vornehmen.
Wir behalten uns Programmänderungen vor. Programmänderung führen nicht zu dem Recht, die Teilnahme kostenfrei zu stornieren.